Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisen der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden, Reisenden, Teilnehmer und dem Reiseveranstalter Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. …, im Folgenden auch Veranstalter genannt, werden zusätzlich zum Reisevertragsrecht gemäß § 651 BGB durch folgende allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt.
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Internetausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Fax oder Email vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. zustande.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Anmeldende ist für die Weitergabe der Informationen an seine Mitreisenden verantwortlich.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. zustande. Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung durch den Teilnehmer wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung bzw. von den Angaben auf der Homepage ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. die Annahme erklärt. Die Zustimmung kann durch schlüssige oder ausdrückliche Erklärung erfolgen, wie z.B. der Anzahlung.
1.4 Bei Druck- oder Rechenfehlern in der Reisebestätigung bleibt der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reisevertrages vorbehalten.
1.5 Die im Internet enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
1.6 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Bei Teilnehmern, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Anmeldung vom Teilnehmer selbst und den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. und deren Reiseleiter übernehmen bei minderjährigen Reiseteilnehmern keine Aufsichtspflicht.
1.7 Falls die Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen beim Kunden eingeht, berechtigt das nicht zum kostenlosen Rücktritt. In Zeiten hohen Buchungsaufkommens kann es zu Verzögerungen kommen. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. bittet um Verständnis.
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von zwischen 30€ und 100 € je nach Reisepreis zzgl. der ev. gebuchten Versicherungen pro angemeldetem Reisenden innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der o.g. Frist ein, hat die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Kosten für Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Kunden. Gemäß § 651 BGB erhält der Anmeldende zur Absicherung des Reisepreises mit der Bestätigung einen Sicherungsschein.
2.2 Der Restbetrag muss 28 Tage vor Fahrtbeginn ohne weitere Aufforderung auf dem Konto von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. eingehen (beachte die Banklaufzeiten!). Geht die Restzahlung nicht innerhalb der o. g. Frist ein, hat die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.
2.3 Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.4 Ein bereits gewährter Rabatt ist zurückzuzahlen, wenn die Voraussetzungen für diesen Rabatt nicht mehr erfüllt werden.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Internetangebotes und Reiseausschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Abänderungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden bedürfen der Bestätigung von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V.. Wir empfehlen diese in die Reisebestätigung mit aufzunehmen.
3.2 Die im Internet enthaltenen Angaben sind für die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.3 Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer in normaler Größe und ein Stück Handgepäck.
3.4 Für vermittelte Reisen erbringt die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. Fremdleistungen. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. haftet daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen. Die AGB der vermittelten Veranstalter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
3.5 Animation + Programmgestaltung sind zwar Leistungsbestandteile, aber von Fahrt zu Fahrt sehr unterschiedlich ausgeprägt (hängt von den Teilnehmern und den Reiseleitern ab). Eine Rückvergütung aufgrund fehlender oder ungenügender Animation/ Programmgestaltung ist nicht möglich.
3.6 “Bus vor Ort” bedeutet nicht, dass der Bus für tägliche, sondern für gelegentliche Aktivitäten zur Verfügung steht.
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dieser Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne Erklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorbereitungen oder bereits geleistete Vorauszahlungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen:
– bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreis
– 44-30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreis
– 29-15 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreis
– 14 – 8 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreis
– ab 7 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreis
4.2 Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass der Kunde die Reise aus Gründen, die die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. nicht zu vertreten hat, nicht antritt, z.B. nicht rechtzeitig am Abfahrtsort ist.
4.3 Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. kann vom Kunden gemäß § 651 i Abs. 2 BGB den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen, der dem Reisepreis abzüglich gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen entspricht.
4.4 Treten aus einer Gruppe eine oder mehrere Personen zurück, so dass die Wohneinheit (z.B. Doppelzimmer, Appartement) durch die verbliebenen Personen weiterhin belegt wird, werden die Rücktrittskosten in der Regel nach Punkt 4.3 berechnet (unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt)
4.5 Umbuchung (Änderung des Termins): Bis 2 Monate vor Reisebeginn ist eine Umbuchung kostenlos. Bei Umbuchungen vom 59.-30. Tag vor Reisebeginn betragen die Kosten pro Person 25 €. Danach werden Umbuchungen als Rücktritt behandelt (siehe 4.1).
4.6 Bis einen Tag vor Reiseantritt kann sich der Reisende durch einen Dritten ersetzen lassen (Schriftform). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen. Eine Umbuchungsgebühr von 25€ pro Person wird erhoben.
4.7 Auch für die Stornierung von Einzel-/Zusatzleistungen (Busfahrt, Kurse, Leihmaterial, Zimmeraufschläge, etc.) fallen die o.g. Rücktrittsgebühren an. Vor Ort ist keine Stornierung dieser Zusatzleistungen gegen Rückerstattung möglich. Zwischen 21 Tagen und 3 Tagen vor Reisebeginn werden für Änderungen bei Einzelleistungen (s.o.) pro Umbuchungsvorgang 10 € erhoben. Danach ist keine Umbuchung möglich.
4.8 In allen Fällen steht dem Reisenden das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Aufwand in vorerwähnter Höhe nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
4.9 Bei individuellen Gruppenangeboten gelten folgende Rücktrittspauschalen:
– Bis 2 Monate vor Reisebeginn: 30 %
– Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50 %
– Danach fällt eine 100 %ige Rücktrittspauschale an
Der Reiseveranstalter Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. ist in folgenden Fällen berechtigt ohne Einhaltung einer Frist vom Reisevertrag zurück zu treten, wenn
1. der Reisende trotz einer Abmahnung seitens der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. bzw. des eingesetzten Reiseleiters die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In beiden Fällen erfolgt eine Kostenerstattung nur in Höhe der ersparten Aufwendungen. Die von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. eingesetzten Reiseleiter sind bevollmächtigt, die Interessen von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. in diesen Fällen wahrzunehmen. Mehrkosten der Rückbeförderung gehen zu Lasten des Reisenden.
2. eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl bis 5 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht worden ist die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit der Reise in Kenntnis zu setzen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück, weitere Ansprüche des Reisenden bestehen nicht. (Mindestteilnehmerzahlen bei allen Fahrten : 20 Teilnehmer (Abweichungen siehe Ausschreibung im Internet). Der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. bleibt es überlassen, Fahrten durchzuführen, die die hier aufgeführte Mindestteilnehmerzahl unterschreiten.)
3. höhere Gewalt die Durchführung einer Reise nicht zulässt.
4. Unterkünfte wegen notwendiger Renovierungsarbeiten, finanziellen Problemen etc. geschlossen sind, vgl. Ziff. 5.2
6.1 Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen bzw. Prospekten, Plakaten und auf www.forst24.com angegebenen Reiseleistungen, sofern die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.
6.2 Außerdem haftet die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit und den geltenden Vorschriften des Gastlandes.
6.3 Für eine Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder Unterkunft durch höhere Gewalt und sonstige von Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. nicht zu vertretende Umstände wie z.B. wilde Streiks, hoheitliche Anordnungen, Nichtantritt z.B. wegen verpasster Anschlüsse, Abhandenkommen von Ausweispapieren, ebenso für die Folgen einer verspäteten Rückkehr, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
6.4 Bei Selbstanreise und von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. organisierten Mitfahrgelegenheiten haftet die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. in keiner Weise, wie z.B. bei evtl. Schäden, Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlusten und sonstigen Unregelmäßigkeiten während der Hin- u. Rückfahrt zum Urlaubsort, da der Veranstalter nur als Vermittler auftritt, d.h. das Beförderungsrisiko trägt hier der Teilnehmer.
6.5 Weiterhin besteht keine Haftung von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. – soweit dies gesetzlich möglich ist -, falls dieser Reisende zum Einkaufen, in die Disco etc. in seinem Pkw mitnimmt.
6.6 Die Teilnahme an Kursen und an anderen Gruppenaktivitäten etc. erfolgt auf eigene Gefahr!
6.7 Für das Reisegepäck haftet jeder Teilnehmer selbst!
6.8 Wird Material von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. vom Reisenden beschädigt oder geht es verloren, so haftet der Reisende hierfür mit einem Selbstanteil (100 €); die Leihgebühr für die in Anspruch genommenen Tage wird auch dann in voller Höhe in Rechnung gestellt. Schäden, Verluste müssen unverzüglich der Reiseleitung vor Ort gemeldet werden. Wir empfehlen, Material bei Nichtbenutzung mit einem Schloß zu sichern.
6.9 Falls der Videoeinsatz, Einsatz einer Musikanlage oder anderer technischer Anlagen aufgrund eines Defekts nicht möglich ist, ist kein Regressanspruch seitens des Teilnehmers möglich.
7.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und mögliche Schäden gering zu halten. Insbesondere ist der Reisende dazu verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter selbst zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen außerordentlichen Aufwand erfordert. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Reisende bis einen Monat nach Beendigung der Reise gegenüber der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. schriftlich zu erklären. Reiseleiter und Leistungsträger sind nur bevollmächtigt, Reisemängel zur Kenntnis zu nehmen, nicht Ansprüche anzuerkennen.
8.1 Die vertragliche Haftung von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2.) soweit die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für alle gegen die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4100,- Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
8.3 Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. haftet nicht für Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. externe Kurse, Leihmaterial, Bahn-/, Bustransport, Segelleistungen, Rafting, Climbing, Canyoning, etc.) und in der Beschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.4 Schadensersatzanspruch gegen die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.5 Bietet die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. eine Reise an, die ein anderer Reiseveranstalter durchführt, so vermittelt die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. Reiseleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung, sofern auf forst24.com in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf den durchführenden Veranstalter hinweist. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistungen selbst, sondern lediglich im Rahmen seiner Tätigkeit als Reisemittler. Es gelten ausschließlich die AGB des durchführenden Veranstalters. Das Ausstellen von Bestätigungen, die Annahme von Reisepreiszahlungen sowie weitere Korrespondenz mit dem Kunden kann gegebenenfalls im Auftrag des durchführenden Veranstalters durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. geschehen.
8.6 Leihmaterial ist nicht gegen Bruch oder Diebstahl versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
8.7 Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
10.1 Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt eine Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken-, Materialbruch und Diebstahl-, Reiserücktritts- und eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen können bequem unter Reiseversicherungen online gebucht werden.
11.1 Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Devisenrechtlichen sowie gesundheitlichen Bestimmungen des Reiselandes sowie der Durchreiseländer verantwortlich. Kunden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind selbst für die Beantragung von Visa oder anderer Einreiseerlaubnisse in die jeweiligen Reiseländer oder Durchreiseländer verantwortlich. Jeder Kunde hat seine Reisedokumente griffbereit mitzuführen und sie auf behördliches Verlangen vorzuzeigen. Das Mitführen von Drogen ist untersagt. Verstößt ein Reisender gegen die genannten Bedingungen und entstehen ihm dadurch Nachteile oder Kosten, z.B. für Rückreise oder Strafen, so trägt er diese Kosten selbst. Etwaige zusätzliche Kosten, die die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. hierdurch entstehen, kann er dem Reisenden in Rechnung stellen. Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. ist berechtigt, Kunden, die die Ein- bzw. Durchreise verweigert bekommen oder deren Überprüfung länger als eine normal übliche Grenzkontrolle benötigt, von der Weiterreise auszuschließen. Hierdurch dem Kunden entstehende Kosten gehen zu dessen Lasten.
12.1 Die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Teilnehmer, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung.
13.1 Teilnahmeberechtigt bei Reisen von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und die nötige Toleranz für eine Gruppenfahrt aufweist. Minderjährige nur dann, wenn eine dritte Person – in Absprache mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. – die Aufsichtspflicht übernimmt. Bei Individualreisen können Minderjährige – ebenfalls nur in Absprache mit der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. – mitreisen; bei Minderjährigen ohne Begleitperson ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich, bei erwachsenen Begleitpersonen übernehmen diese die Aufsichtspflicht.
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.2 Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
14.3 Mit Erscheinen eines neuen Prospektes verlieren alle alten Angebote ihre Gültigkeit.
14.4 Mit der Anmeldung erklärt sich der Reisende bereit, dass Film-, Foto- und Tonmaterial, welches von Reisenden oder Reiseleiter angefertigt wird, zu Werbezwecken des Veranstalters verwendet werden darf – ohne jegliche Ansprüche zu stellen. Es sei denn der Reiseteilnehmer widerspricht diesem schriftlich.
14.5 Wir behalten uns vor, bis zum Erscheinungstermin des Prospekts Änderungen auf der Homepage www.forst24.com vornehmen zu können.
14.6 Der Reisende kann die Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Aktivklagen des Reiseveranstalters ist der Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. Veranstalter, sofern nicht anders angegeben: Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V., Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz
Ein paar Worte zum Schluss: Wir geben immer unser Bestes, damit die Reisen von der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken w.V. für Sie zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.
Falls es doch einmal zu kleinen Unstimmigkeiten kommen sollte, hoffen wir darauf, dass wir mit etwas guten Willen auf beiden Seiten die Problemchen auch ohne Anwalt lösen können.